Medizinische Notwendigkeit stationärer Krankenhausbehandlung
Die stationäre Aufnahme im Fachkrankenhaus Klinik Wollmarshöhe bedarf der „Verordnung von Krankenhaus-
behandlung“ durch einen externen Arzt, der die medizinische Notwendigkeit der stationären Kranken-
hausbehandlung dokumentiert.
Die Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung ist dann gegeben, wenn es objektiv vertretbar ist, dass ambulante Maßnahmen, medikamentöse Behandlung, Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen ausgeschöpft, nicht ausreichend oder kontraindiziert sind. Wann dies der Fall ist, haben wir Ihnen in einem Leitfaden zusammengestellt.