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Sekretariat und
Verwaltung
Klinik Wollmarshöhe
Ansprechpartnerinnen:
Christa Drews
Alexandra Lacerti
Tel.: 0049 (0)7520 927-0
Fax.: 0049 (0)7520 2875
Anschrift
Klinik Wollmarshöhe
Wollmarshofen 14
88285 Bodnegg
Bürozeiten:
8.00 - 17.00 Uhr
Ärztliche Informationen
Formale Einweisungshilfe für den Arzt / Kostenübernahme
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,
die Klinik Wollmarshöhe ist ein Fachkrankenhaus mit entsprechend qualifiziertem Behandlungssetting und führt nur akut notwendige Krankenhausbehandlungen durch.
Die Klinik Wollmarshöhe ist vom Verband der Privaten Krankenversicherungen anerkannt als reines Akutfachkrankenhaus, für welches § 4 Absatz 4 MB / KK bzw. AVB gilt (SS vom 15.12.2009).
Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen oder Sanatoriumsbehandlungen werden nicht durchgeführt und es werden keine Rekonvaleszenten aufgenommen, weil sich dies nicht mit dem intensiven Betrieb des Krankenhauses verträgt.
Die stationäre Aufnahme im Fachkrankenhaus Klinik Wollmarshöhe bedarf der "Verordnung von Krankenhausbehandlung" durch einen externen Arzt, der die medizinische Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung dokumentiert. Die Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung ist dann gegeben, wenn es objektiv vertretbar ist, dass ambulante Maßnahmen, medikamentöse Behandlung, Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen ausgeschöpft, nicht ausreichend oder kontraindiziert sind. Wann dies der Fall ist, haben wir Ihnen in dem Leitfaden exemplarisch zusammengestellt.
Auch die Erstattung der Kosten durch die Beihilfe hängt von Ihrer "Verordnung von Krankenhausbehandlung" ab. Beantragen Sie bitte nur eine voraussichtliche Dauer von drei bis vier Wochen einer stationären Krankenhausbehandlung. Begründung: Ab einer voraussichtlichen Dauer von länger als 29 Tagen würde vorher ein amtsärztliches Gutachten eingeholt werden müssen.
Aufgrund der großen Nachfrage haben wir eine Regelwartezeit (ca. zwei bis drei Wochen). Diese Wartezeit können Sie nutzen, um für Ihren Patienten die Kostenzusage durch die Kostenträger (Versicherung und ggf. Beihilfe) zu beantragen, indem Sie die zwingend erforderliche "Verordnung von Krankenhausbehandlung" bei den Kostenträgern einreichen. Mit der Zusage von dort wird sich der Patient deutlich besser auf die Behandlung einlassen können. Wir möchten Sie daher hierin auch gerne unterstützen.
Seitens der Klinik Wollmarshöhe ist nur die Verordnung der Krankenhausbehandlung mit der Dokumentation der Notwendigkeit erforderlich.
Selbstverständlich nehmen wir Ihren Patienten im Falle eines Notfalls, so weit es möglich ist, auch an der regulären Warteliste vorbei auf.
Sie befinden sich in Zeit- und Kostendruck und zudem auf schwierigem juristischen Feld, deshalb erlauben wir uns, Ihnen einen Leitfaden beizufügen, wie Sie dem Informationswunsch des Kostenträgers schnell entgegenkommen können. Natürlich können Sie auch einfach anrufen und wir regeln das über diesen Weg.
Der Kostenträger und um so mehr der Patient werden es Ihnen danken, wenn Sie in dieser Form helfen, das „Formale” zu bewältigen.
- Die Klinik / Formaler Überblick
- Leitfaden Einweisungshilfe
- Gutachten “Keine gemischte Krankenanstalt”
- Kostenübersicht
- Zusatzinfo Beihilfestellen
- Probleme mit den Kostenträgern

