| Aus aktuellem Anlass | ||||||||
|
||||||||
| > Hinweise für Patienten / Ärzte |
| Aus aktuellem Anlass | ||||||||
|
||||||||
| > Hinweise für Patienten / Ärzte |
| Seminarprogramm | ||||
Hauptsekretariat
Ansprechpartnerinnen:
Christa Drews
Alexandra Lacerti
Tel.: 07520 - 927-0
Fax: 07520 - 2875
Bürozeiten:
8.00 - 17.00 Uhr
Ärztliche Informationen
Formale Hilfen / Kostenübernahme
Die Klinik Wollmarshöhe ist ein Fachkrankenhaus mit entsprechend qualifiziertem Behandlungssetting und führt nur akut notwendige Krankenhausbehandlungen durch.
Die Klinik Wollmarshöhe ist vom Verband der Privaten Krankenversicherungen anerkannt als reines Akutfachkrankenhaus, für welches § 4 Absatz 4 MB / KK bzw. AVB gilt (SS vom 15.12.2009).
Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen oder Sanatoriumsbehandlungen werden nicht durchgeführt und es werden keine Rekonvaleszenten aufgenommen, weil sich dies nicht mit dem intensiven Betrieb des Krankenhauses verträgt.
Die stationäre Aufnahme im Fachkrankenhaus Klinik Wollmarshöhe bedarf der "Verordnung von Krankenhausbehandlung" durch einen externen Arzt, der die medizinische Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung dokumentiert. Die Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung ist dann gegeben, wenn es objektiv vertretbar ist, dass ambulante Maßnahmen, medikamentöse Behandlung, Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen ausgeschöpft, nicht ausreichend oder kontraindiziert sind. Wann dies der Fall ist, haben wir Ihnen in dem Leitfaden exemplarisch zusammengestellt.
Auch die Erstattung der Kosten durch die Beihilfe hängt von der "Verordnung von Krankenhausbehandlung" ab. Beantragen Sie bitte nur eine voraussichtliche Dauer von drei bis vier Wochen einer stationären Krankenhausbehandlung. Begründung: Ab einer voraussichtlichen Dauer von länger als 28 Tagen würde vorher ein amtsärztliches Gutachten eingeholt werden müssen..
Aufgrund der großen Nachfrage haben wir eine Regelwartezeit (ca. zwei bis drei Wochen). Diese Wartezeit können Sie nutzen, um für Ihren Patienten die Kostenzusage durch die Kostenträger (Versicherung und ggf. Beihilfe) zu beantragen, indem Sie die zwingend erforderliche "Verordnung von Krankenhausbehandlung" bei den Kostenträgern einreichen. Mit der Zusage von dort wird sich der Patient deutlich besser auf die Behandlung einlassen können. Wir möchten Sie daher hierin auch gerne unterstützen.
Seitens der Klinik Wollmarshöhe ist nur die Verordnung der Krankenhausbehandlung mit der Dokumentation der Notwendigkeit erforderlich.
Selbstverständlich nehmen wir Ihren Patienten im Falle eines Notfalls, so weit es möglich ist, auch an der regulären Warteliste vorbei auf.
Sie befinden sich in Zeit- und Kostendruck und zudem auf schwierigem juristischen Feld, deshalb erlauben wir uns, Ihnen einen Leitfaden beizufügen, wie Sie dem Informationswunsch des Kostenträgers schnell entgegenkommen können. Natürlich können Sie auch einfach anrufen und wir regeln das über diesen Weg.
Der Kostenträger und um so mehr der Patient werden es Ihnen danken, wenn Sie in dieser Form helfen, das „Formale” zu bewältigen.
Folgende pdfs stehen zu diesem Thema als download bereit:
- Datenblatt für die Patientenaufnahme.pdf
- Formaler Überblick.pdf
- Gutachten “Keine gemischte Krankenanstalt”.pdf
- Kostenübersicht, Langversion mit Tabelle.pdf
- Leitfaden Einweisungshilfe.pdf
- Probleme mit den Kostenträgern.pdf
- Zusatzinfo Beihilfestellen.pdf

